Koalitionsfreiheit
Aus WISSEN-digital.de
im Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgtes Grundrecht, das alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, zur Wahrung und Förderung des Arbeitsklimas und der Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Die kollektive Koalitionsfreiheit garantiert freien Bestand und freie Betätigung der Koalitionen.
Kalenderblatt - 21. September
1792 | Der französische Nationalkonvent schafft die Monarchie in Frankreich einstimmig ab. Damit ist der letzte Schritt zur Entmachtung von König Ludwig XVI. getan. |
1921 | Bei einer Explosion im Stickstoffwerk Oppau (in der Nähe von Ludwigshafen) gibt es 535 Tote und über 1 000 Verletzte. |
1948 | In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen. |