Kollusion

    Aus WISSEN-digital.de

    im juristischen Sinn: Verdunkelung, insbesondere unerlaubte Verabredung (z.B. zwischen Angeklagtem und Zeugen) zur Täuschung oder Verdeckung der Wahrheit. Kollusionsgefahr ist ein straftatvorbeugender Verhaftungsgrund.

    Kalenderblatt - 21. September

    1792 Der französische Nationalkonvent schafft die Monarchie in Frankreich einstimmig ab. Damit ist der letzte Schritt zur Entmachtung von König Ludwig XVI. getan.
    1921 Bei einer Explosion im Stickstoffwerk Oppau (in der Nähe von Ludwigshafen) gibt es 535 Tote und über 1 000 Verletzte.
    1948 In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen.