Personalzusatzkosten

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    auch: Personalnebenkosten;

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Mitarbeiter, die nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Die Personalzusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und bezahlte Feiertage. Bezahlter Urlaub und Sonderzahlungen sind tariflich vereinbarte Leistungen, die je nach Branche anders geartet sind. Freiwillige betriebliche Leistungen sind etwa Pensionszulagen der Betriebe an ihre Mitarbeiter.

    Kalenderblatt - 22. September

    1925 Der internationale Wetterdienst kann nach der Eröffnung der Rundfunkstation Julianehaab auf Grönland dank verbesserter Arbeitsbedingungen genauere Prognosen liefern.
    1981 Der Demonstrant Klaus Jürgen Rattay wird in den Unruhen getötet, die der Räumung von besetzten Häusern in Westberlin folgen.
    1998 Die erste Hilfslieferung mit deutschen Lebensmitteln erreicht den südlichen Teil des Sudans. Der Transport wird von der Bundesluftwaffe durchgeführt.