Abgeordneter

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    gewähltes Mitglied einer Volksvertretung (Landtag, Bundestag). In den modernen parlamentarischen Systemen besitzt er ein freies Mandat, d.h. er ist Repräsentant des gesamten Staatsvolkes und nicht an Weisungen seiner Wähler gebunden, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz garantiert dem Abgeordneten Immunität, d.h. Schutz vor Verhaftung, Einleitung eines Verfahrens und Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die Aufgabe des Abgeordneten besteht v.a. darin, an der Gesetzgebung des Parlaments, in das er gewählt wurde, mitzuwirken, und die Interessen der Wähler zu vertreten.

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.