Falschaussage
Aus WISSEN-digital.de
die uneidliche vorsätzlich falsche Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Zeugenvernehmung zuständigen Stelle; nach § 153 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu 5 Jahren, strafbar ist ebenso die Anstiftung und versuchte Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, straflos hingegen ist die fahrlässige uneidliche Falschaussage.
Falscheid ist die vor Gericht fahrlässige eidliche Bekräftigung einer falschen Erklärung; wird nach § 163 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Meineid ist die vor Gericht vorsätzliche eidliche Bekräftigung einer unrichtigen Erklärung; wird gemäß § 154 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Kalenderblatt - 12. Mai
1641 | Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten. |
1925 | Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat. |
1949 | Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben. |
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