Gewohnheitsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    das Recht, das durch stetige Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft entstanden ist und auf den Rechtsüberzeugungen der Beteiligten gründet, im Unterschied zum gesetzten, in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenen Recht.

    Das Gewohnheitsrecht spielt insbesondere in den Gesellschaften eine Rolle, in denen staatliche Rechtsetzung nicht oder wenig vorhanden ist oder nicht ausreichend wirksam wird. Dies war einerseits in älterer Zeit der Fall (siehe z.B. Zwölftafelgesetz, Stammesrecht, germanische Volksrechte), andererseits sind auch moderne Rechtssysteme wie beispielsweise das angelsächsische Privatrecht von gewohnheitsrechtlichen Grundlagen bestimmt (siehe Case-Law).

    In der Bundesrepublik Deutschland ist Gewohnheitsrecht gemäß § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 ausdrücklich anerkannt. Dies gilt nur für das Privatrecht; dennoch sind auch die Grundsätze des Strafrechts aus Gewohnheitsrechten entstanden.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.