Haftprüfungsverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtliches Verfahren auf Antrag des Beschuldigten, bei dem der nach § 126 Abs. 1 StPO zuständige Richter überprüft, ob ein Haftbefehl nach § 120 StPO aufgehoben werden kann oder sein Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist.