Verrechnungsscheck

    Aus WISSEN-digital.de

    ein mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" ausgestellter Scheck, der nicht bar eingelöst werden darf, sondern nur auf einem Konto gutgeschrieben werden kann. Er dient der Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs, da er nicht so leicht wie ein abhanden gekommener unterschriebener Barscheck missbraucht werden kann.

    Häufig wird der Verrechnungsscheck lediglich mit zwei parallelen Strichen auf der Vorderseite gekennzeichnet; diese Markierung ist aber nicht ausreichend, da sie nur einen "gekreuzten Scheck" kennzeichnet, der rechtlich (nach deutschem Scheckgesetz) nicht existiert.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.