Fraktionszwang
Aus WISSEN-digital.de
Stimmabgabe des Abgeordneten, die dem Fraktionsbeschluss entsprechen soll. Verstößt gegen den Grundsatz des freien Mandats, erleichtert allerdings die Fraktionsarbeit und verhilft zu stabilen Mehrheiten.
Sinnverwandt: Fraktionsdisziplin.
Kalenderblatt - 21. September
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1948 | In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen. |