Verfassungsänderung

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    ausdrückliche Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes. Eine Verfassungsänderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Bundesrates und Bundestages. Das Grundgesetz beinhaltet jedoch in der "Unabänderlichkeitsklausel" (Art. 79 Abs. 3 GG) das Verbot einer Änderung der Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) und 20 (Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat). Außerdem sind die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte "in ihrem Wesenskern" nicht veränderbar (unmittelbare Geltung der Grundrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht). Zu den wichtigsten Verfassungsänderungen gehören: Einführung der Wehrpflicht, die Notstandsgesetze, Änderungen zur Deutschen Einheit, die Ergänzung durch den Europaartikel.

    Kalenderblatt - 5. Juni

    1922 Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe.
    1982 Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil.
    1994 Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen.