Verfassungsänderung
Aus WISSEN-digital.de
ausdrückliche Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes. Eine Verfassungsänderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Bundesrates und Bundestages. Das Grundgesetz beinhaltet jedoch in der "Unabänderlichkeitsklausel" (Art. 79 Abs. 3 GG) das Verbot einer Änderung der Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) und 20 (Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat). Außerdem sind die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte "in ihrem Wesenskern" nicht veränderbar (unmittelbare Geltung der Grundrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht). Zu den wichtigsten Verfassungsänderungen gehören: Einführung der Wehrpflicht, die Notstandsgesetze, Änderungen zur Deutschen Einheit, die Ergänzung durch den Europaartikel.
Kalenderblatt - 5. Juni
1922 | Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe. |
1982 | Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil. |
1994 | Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen. |
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