Grundgesetz

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    Abk.: GG;

    Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Im Grundgesetz sind die Grundrechte (Artikel 1-19) und die Festlegung der Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20), die auf der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Garantie der Grundrechte basiert, enthalten. Die darauf folgenden Artikel (21-146) regeln das Verhältnis von Bund und Ländern, die Rolle der Verfassungsorgane u.a. Verfassungsänderungen wurden seit 1949 mehrfach durchgeführt, so z.B. auf Grund der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990. Die Grundgesetzänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.