Versicherung

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    Maßnahmen zur Deckung eines künftigen, durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehenden Geldbedarfs einzelner Personen durch Verteilung des Bedarfsrisikos auf einen großen Personenkreis. Der Geldbedarf ist innerhalb eines Personenkreises statistisch berechenbar. Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag (Prämie) an den Versicherer, der einen Versicherungsschein (Police) ausstellt. Es gibt zahlreiche Arten der Versicherung. Die Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, Krankengeld-, Invalidenversicherung) zahlt beim Eintritt des Versicherungsfalles eine bestimmte Versicherungssumme aus. Bei der Sachversicherung (Transport-, Feuer-, Vieh-, Hagel-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kreditversicherung usw.) richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach der Schadenshöhe. Träger der Versicherung ist bei der Privatversicherung entweder eine Kapitalgesellschaft oder ein Verein oder eine Genossenschaft (Versicherung auf Gegenseitigkeit). Die Versicherungsgesellschaften stehen unter der Aufsicht des Bundesamts für Versicherungswesen. Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (z.B. Unfallversicherung, Arbeitslosen-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung) sind meist obligatorisch.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.