Volksentscheid
Aus WISSEN-digital.de
auch: Referendum;
Form des Plebiszits, (dauernde, nicht nur fallweise) Beteiligung der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürger an der politischen Willensbildung (Gesetzgebung) durch die Abstimmung über ein Gesetz oder eine politische Maßnahme. Institution der unmittelbaren Demokratie. Der Volksentscheid bedeutet die Abstimmung über eine Gesetzesvorlage durch das Volk und ist direkte Form der politischen Mitsprache. In den Verfassungen der deutschen Länder sind Volksentscheide verankert, im Grundgesetz nur bei der Neugliederung der Bundesländer.
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
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