Meinungsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Freiheit, die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Sie umfasst demnach auch speziell den Bereich der Informationsfreiheit, der Pressefreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Filmfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist als Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 5 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes garantiert und findet nur Beschränkung im Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre.

    Artikel 5 Grundgesetz umfasst noch zwei weitere Grundrechtsbereiche: die Kunstfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit (Absatz 3).

    Kalenderblatt - 20. September

    1792 Die europäische Koalition, die gegen die französische Revolutionsarmee marschiert, kann in der "Kanonade von Valmy" nur ein Unentschieden erringen. Dieses wird in Paris als riesiger Sieg gefeiert und gibt dem Patriotenheer enormen Auftrieb.
    1819 Der österreichische Staatskanzler Metternich zwingt mit den Karlsbader Beschlüssen dem deutschen Staatenbund sein konservatives Sicherheitsprogramm (unter anderem Zensur, Verbot der Burschenschaften) auf.
    1882 In Berlin werden die ersten elektrischen Straßenlampen Europas angezündet.