Verwahrungsbruch
Aus WISSEN-digital.de
Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen amtlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriftstücke oder eine andere bewegliche Sache, die ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben wurden, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht (vgl. § 133 Strafgesetzbuch).
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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